Das Programm "Innovationslabore für Bildung" fördert den Aus- und Aufbau einer Test- und Entwicklungsumgebung, um innovative Lehr- und Lernmethoden, -konzepte und -technologien nutzerzentriert und zielgruppenorientiert in bildungstaugliche Formate zu übersetzen und zu erproben. Durch den offenen Zugang zu immaterieller wie materieller Infrastruktur schaffen Innovationslabore ein Umfeld für Vernetzung, Forschung, Wissenstransfer und Innovation im Bildungsbereich. "Innovationslabore für Bildung" ist eine Initiative der Innovationsstiftung für Bildung.
Mit der Förderung des Aufbaus und Betriebs von Innovationslaboren für Bildung soll ein offenes, diskriminierungsfreies Umfeld für Innovationsvorhaben im Bildungsbereich geschaffen werden, um:
- Innovationstätigkeiten im Bildungsbereich unter Einbindung relevanter Akteure zu bündeln,
- Innovationskompetenz der Lehrkräfte sowie der SchülerInnen, die an der Erprobung neuer Lehr- und Lernmethoden/-konzepte/-technologien beteiligt sind, zu steigern,
- das Bildungsangebot nachhaltig strukturell zu verändern,
- interaktive Test- und Entwicklungsumgebungen für die Generierung neuer Fragestellungen und Innovationsprojekte zu schaffen,
- Aus- und Aufbau von Innovations-Expertise und Wissensaustausch zu fördern und
- regionale wie überregionalen Synergien zu nutzen.
Das Wichtigste in Kürze
Programmeigentümer/ Geldgeber |
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Thema |
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Projektart |
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Finanzierung |
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Einreichung |
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
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Zielgruppe |
Gefördert wird die Betreiberorganisation des Innovationslabors für Bildung. Eine Einreichung als Gesellschaft in Gründung ist möglich, es muss jedoch spätestens zum Zeitpunkt der Fördervertragserstellung die juristische Person als Vertragspartner existieren. Gefördert werden Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung im nicht-wirtschaftlichen Bereich: Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck; sonstige Einrichtungen im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit (Gemeinden, Selbstverwaltungskörper, sonstige nicht profitorientierte Organisationen). |
Was wird gefördert |
Gefördert wird der Aufbau und Betrieb von Innovationslaboren für Bildung, welche Test- und Entwicklungsumgebungen bieten, die ein Umfeld für Innovationsvorhaben im Bildungsbereich ermöglichen. In den Innovationslaboren sollen innovative Lehr- und Lernmethoden/-konzepte/-technologien gemeinsam mit den Zielgruppen erprobt werden. |
Min. / max. Förderung |
Euro 250.000 / Euro 500.000 |
Welche Kosten werden gefördert? |
Gefördert werden alle direkten Kosten, die im Zusammenhang mit dem Aufbau und Betrieb des Innovationslabors für Bildung der Betreiberorganisation entstehen. Es wird daher kein Gemeinkostenzuschlag anerkannt. Da alle direkten Kosten angerechnet werden können (z.B. auch Personalkosten für Lohnverrechnung, Anschaffungskosten bzw. anteilige Nutzung bestehender Büroinfrastruktur, Büromaterial etc.), ist die Anrechnung eines Gemeinkostenzuschlags obsolet (Vollkostenrechnung). |
Min. / max. Laufzeit |
36
- 48
Monate
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Verfügbarkeit von |
22.06.2020 -
31.12.2025 |